Was Sie schon immer über dieses Tätigkeitsfeld wissen wollten, aber sich nie zu fragen trauten…

Wer neu in das Arbeitsfeld der Assistenz einsteigen will, sieht sich häufig mit einem Berg unbeantworteter Fragen konfrontiert. Damit Sie diesen Berg so barrierefrei wie möglich erklimmen können, haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Viel Spaß beim Lesen (Grübeln Sie noch, oder lesen Sie schon?)

Was ist persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell?

In Deutschland gibt es bundesweit 6,7 Millionen Menschen mit Behinderung, davon sind 69,1% körperlich behindert. Je nach der körperlichen Einschränkung benötigt ein gewisser Anteil dieser Personen praktische Hilfen bei verschiedenen Tätigkeiten, um ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung, sowie in Freizeit und Beruf führen zu können. Die dazu erforderliche Assistenz suchen und organisieren die behinderten Menschen selbst. Sie führen Bewerbungsgespräche und stellen schließlich die am besten geeigneten Personen ein, die persönlichen Assistent/innen. Die behinderten Menschen organisieren neben der Einarbeitung und den Dienstzeiten der Assistenten/innen auch deren Bezahlung und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Sie übernehmen damit für ihre Assistent/innen die Arbeitgeber/innenfunktion. Daher spricht man bei einer selbst organisierten Assistenztätigkeit, bei der die Assistent/innen sozialversichert sind, vom Arbeitgebermodell.

Was sind die konkreten Tätigkeiten bei dieser Arbeit?

Die konkreten Tätigkeiten sind je nach den Bedürfnissen und der Art der Behinderung der Arbeitgeber/innen sehr unterschiedlich.
Meistens gehören jedoch die folgenden vier Bereiche dazu:

  • Hilfe bei der Körperpflege (z.B duschen, kämmen, Zähne putzen).
  • Mobilitätshilfen (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen in den Rollstuhl).
  • hauswirtschaftliche Hilfe (z.B kochen und putzen).
  • Nachtbereitschaft (z.B. umlagern im Bett).

Darüber hinaus benötigen viele Arbeitgeber/innen Begleitung bei außerhäuslichen Aktivitäten in Beruf und Freizeit. Ob und in welchen Umfang all die genannten Tätigkeiten auf die interessierten Bewerber/innen zu kommen, ergibt sich aus dem Vorstellungsgespräch.

Welche fachlichen Vorraussetzungen sind zu erfüllen?

Wer sich auf eine Assistenzstelle bewirbt, benötigt keine fachliche Pflegeausbildung oder ein pädagogisches Studium. Die wichtigste persönliche Vorraussetzung für diese Arbeit ist vielmehr eine offene und nicht bevormundende Einstellung zu Menschen mit Behinderung.

Darüber hinaus sind die folgenden persönlichen Eigenschaften von besonderer Bedeutung:

  • Zuverlässigkeit
  • die Bereitschaft, sich auf die Bedürfnisse und die Anleitung eines anderen Menschen einzustellen
  • innere und zeitliche Flexibilität.

Ebenso ist es wichtig, einerseits aufmerksam zu sein, ob man gerade benötigt wird und zugleich eine respektvolle Zurückhaltung zu besitzen, sich selbst nicht in den Vordergrund zu drängen, wenn dies nicht der Fall ist. Mit respektvoller Zurückhaltung ist beispielsweise gemeint, sich als Assistent/in nicht permanent ungefragt in ein Gespräch einzumischen, wenn die Arbeitgeber/in gerade Besuch hat. Die Assistenzarbeit erfordert zudem Reflexionsbereitschaft über das eigene Verhalten. So weit zu den inneren Voraussetzungen.

Fühlen Sie sich jetzt verunsichert? Keine Angst, kein Mensch erwartet, dass Sie perfekt sind. Die respektvolle zwischenmenschliche Kommunikation ist aber gerade bei dieser Arbeit sehr wichtig und ein Prozess, der sich entwickelt…

Natürlich spielen bei dieser Arbeit auch noch andere Faktoren, wie eine stabile körperliche Konstitution zum Beispiel zum Heben von Personen eine Rolle. Auch der Besitz eines Führerscheins kann unverzichtbar sein, wenn die jeweilige Arbeitgeber/in in ihrem Auto befördert werden will. Insgesamt sind die Voraussetzungen aber sehr individuell – Details ergeben sich beim Vorstellungsgespräch. Haben Sie keine Scheu nachzufragen!

Wie sind die Arbeitszeiten geregelt?

Die Dauer und der Zeitpunkt Ihrer Arbeitszeit richtet sich nach dem Assistenzbedarf der behinderten Arbeitgeber/innen, der zeitlichen Flexibilität der persönlichen Assisten/innen und den jeweiligen Vereinbarungen mit den Arbeitgeber/innen. Alle Abstufungen zwischen einer Vollzeittätigkeit (168-240 Std./Monat) über Teilzeit-Tätigkeit (z. B. 96 Std./Monat) oder Minijob sind möglich.

Wie ist die Bezahlung geregelt?

Der Bruttostundenlohn für persönliche Assistent/innen ist bundesweit nicht einheitlich. Er richtet sich nach den Zahlungssätzen der zuständigen Kostenträger. Dies sind meist die kommunalen Sozialämter oder Versicherungen. In manchen Fällen finanzieren die Arbeitgeber/innen die erforderliche Assistenz auch aus privaten Mitteln. Den genauen Verdienst erfährt man nach Absprache mit der jeweiligen Arbeitgeber/in. Zusätzlich erhalten persönliche Assistent/innen, die im Arbeitgebermodell arbeiten, alle üblichen gesetzlichen Leistungen von Arbeitnehmer/innen, wie einen Urlaubsanspruch und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

So, alles klar?

Ist der Berg Ihrer Fragen schon kleiner geworden?

Sie wollen noch mehr wissen?

Dann nehmen Sie bitte einen Kontakt mit unserer OBA Beratungsstelle. 

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